Arbeitssicherheit

Die Aufgaben/die Arbeit des AMZ Lüdenscheid im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung (Arbeitssicherheit) basieren/basiert im wesentlichen auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen sowie dem autonomen Recht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Dabei bildet das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2 im wesentlichen den Handlungsrahmen unserer Arbeit.

Eine zentrale Säule unserer Dienstleistung findet sich in der Gefährdungsbeurteilung selbst, die als Anker unserer Beratung und Unterstützung dient. Auf Grundlage des Regelwerkes und der Gefährdungsbeurteilung verstehen wir uns als Dienstleister, dessen Ziel es ist, Ihnen eine qualitativ hochwertige Beratung anzubieten.

Vorschriften & Regelwerke

Gesetze/Verordnungen + Technische Regeln

z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung etc.
Weitere Beispiele

Unfallverhütungs­vorschriften

z. B. DGUV V1: Grundsätze der Prävention, DGUV V2: Betriebsärzte & Fachkräfte für AS, DGUV V52: Krane, DGUV V68: Flurförderfahrzeuge etc.

Grundsätze, Informationen, Regeln

z. B. DGUV Regel 100–500: Betreiben von Arbeitsmitteln, DGUV Grundsatz 308–001: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand etc.

Gefährdungsbeurteilung – Grundlage unserer sicherheitstechnischen Betreuung

Grafik: Gefährdungsbeurteilung

Quelle: BGHM

Mögliche Anlässe für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung oder die Überprüfung einer vorhandenen ergeben sich z. B.

  • bei Neu- oder Umbau von Betriebsanlagen und Einrichtungen,
  • bei Beschaffung oder Umrüstung technischer Arbeitsmittel, z. B. Werkzeuge, Maschinen,
  • bei Einführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen,
  • bei Einführung oder wesentlichen Änderungen von Arbeitsverfahren und -abläufen,
  • bei Änderungen der Mitarbeiterstruktur,
  • nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen,
  • bei Verdacht auf Berufskrankheiten oder auf arbeitsbedingte Verursachung von Erkrankungen,
  • bei Änderung der Vorschriften.

Quelle: Kompendium Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1

Dienstleistungsangebot

Grafik: Gefährdungsbeurteilung

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung beraten und unterstützen wir Sie in den Themenfeldern:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitstechnische Prüfung von Anlagen, Verfahren sowie Gefahrstoffen vor erstmaligem Einsatz bzw. Inbetriebnahme
  • Durchführung von Messungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (z.B. Lärm, Beleuchtung, Klima usw.)
  • Ableiten von geeigneten Maßnahmen
    • Arbeitssystemgestaltung (technisch und organisatorisch)
    • Auswahl geeigneter PSA
    • Erstellen von Betriebsanweisungen
    • Durchführen von Unterweisungen
  • Regelmäßige Begehungen sowie Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Durchführung von Schulungen für Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter
  • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
    • Analyse von Unfällen sowie Unfallschwerpunkten und deren Ursache
    • Auf die Verwendung von Körperschutzmitteln achten
  • Begleitung der Kontakte zur Berufsgenossenschaft sowie zum Amt für Arbeitsschutz

Ihre Ansprechpartner für Arbeitssicherheit

Ingo Lins
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ingo Lins
Franz-Josef Ries
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Franz-Josef Ries
Katja Slowik
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Katja Slowik