Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Grundlage der betriebsärztlichen Betreuung ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Gemäß § 3 haben die Betriebsärzte die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Dies umfasst etwa die arbeitsmedizinische Beratung des Arbeitgebers und/oder des Verantwortlichen für den Arbeitsschutz, die Beratung der Personalvertretungen und Betriebsräte sowie die Untersuchung und Beratung der Arbeitnehmer.

Arbeitsplatzbesichtigungen und Arbeitsplatzuntersuchungen gehören genauso zu unseren Aufgaben wie die Mitwirkung und Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen. Wir beraten auch bei der Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

In der Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit sind Betriebsärzte und Betriebsärztinnen die Experten. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge beurteilen sie diese Wechselwirkungen auf individueller Ebene, klären Beschäftigte über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie.

Im AMZ Lüdenscheid werden die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge gemäß der ArbMedVV (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge) voll umfänglich durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Durchführung von Impfungen wo erforderlich. Die Terminverfolgung wird von uns unterstützt.

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen sind arbeitsmedizinische Untersuchungen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vor Beginn oder während der ersten Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt werden. Sie sollen eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der gesundheitlichen Eignung des Bewerbers ermöglichen.

Unsere Leistung: Alle Mitgliedsunternehmen haben die Möglichkeit, diese Untersuchungen ohne zusätzliche Kosten im AMZ durchführen zu lassen.

Tauglichkeits-/Eignungsuntersuchungen

Durch verschiedene Gesetze und Verordnungen sind Tauglichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben, z.B. dann, wenn Gefährdungen Dritter resultieren können.

Unsere Leistung: Folgende Tauglichkeits- bzw. Eignungsuntersuchungen werden im AMZ durchgeführt:

  • Eignungsuntersuchungen gemäß der Fahrerlaubnisverordnung FeV (Busfahrer, LKW-Fahrer, Personenbeförderungsschein, z.B. für Taxifahrer)
  • Eignungsuntersuchungen bei betrieblicher Fahr- und Steuertätigkeit
  • Eignungsuntersuchungen für Lokführer (Triebfahrzeugführerscheinverordnung)
  • Eignungsuntersuchungen für Feuerwehren (Feuerwehrdienstvorschrift)
  • Eignungsuntersuchungen bei Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Eignungsuntersuchungen für Taucher
  • Eignungsuntersuchungen Bootsführerschein

Bestimmte Normen schreiben vor, dass im Zusammenhang mit Sichtprüfungen Mindestvoraussetzungen an das individuelle Sehvermögen erfüllt werden. Für Mitgliedsunternehmen werden auch diese Tauglichkeitsuntersuchungen ohne zusätzliches Entgelt durchgeführt.

Reisemedizin

Durch die Globalisierung der Wirtschaft nehmen Häufigkeit und Umfang dienstlicher Reisen zu. Eine rechtzeitige reisemedizinische Beratung kann sowohl individuelle Risiken als auch besondere Gefährdungen durch die Bedingungen am Einsatzort im Ausland berücksichtigen.

Unsere Leistung: Eine spezifische Beratung verbunden mit der Durchführung von Impfungen ist die Voraussetzung für ein effektives Arbeiten in der Fremde und eine gesunde Wiederkehr.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, mittel- bis langfristige Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, einer erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Das AMZ unterstützt dabei mit arbeitsmedizinischer Expertise, führt ggf. erforderliche Untersuchungen durch und beurteilt Arbeitsbedingungen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Ziel des BGM ist, die Belastungen der Beschäftigten zu optimieren und die persönlichen Ressourcen sowie die individuelle Gesundheitskompetenz zu stärken. Gute Arbeitsbedingungen fördern die Gesundheit und die Motivation. Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität und Innovationsfähigkeit des Betriebes werden erhöht.

Das AMZ unterstützt und berät bei der Ein- und Durchführung des BGM, bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung und wirkt bei Gesundheitstagen/Gesundheitsvorträgen mit.

Suchtmedizin

Alkoholerkrankung, Drogen- und Medikamentenabhängigkeit, Nikotinsucht, Essstörungen, Spiel- und Internetsucht sind bedeutende Erscheinungsbilder von Suchtkrankheit und haben auch eine Relevanz am Arbeitsplatz.

Das AMZ unterstützt bei der Prävention, der Früherkennung, der Therapiemotivation und -anbahnung sowie bei der Wiedereingliederung und Nachverfolgung. Für Vorträge zum Thema stehen wir gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner für Arbeitsmedizin

Dr. Rainer Quakulinski-Berninghoff
Facharzt für Arbeitsmedizin/Umweltmedizin
Dr. Rainer Quakulinski-Berninghoff
Dr. Manuela Riemer
Ärztliche Leitung
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Dr. Manuela Riemer
Dr. Kerstin Frielingsdorf
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Dr. Kerstin Frielingsdorf
Dr. Stefan Kersting
Facharzt für Arbeitsmedizin
Facharzt für Allgemeinmedizin
Dr. Stefan Kersting
PhDr. Max Haupt
Facharzt für Arbeitsmedizin
Facharzt für Allgemeinmedizin
PhDr. Max Haupt